Die L17-Ausbildung kann ab 15 1/2 Jahren begonnen werden und beginnt mit dem Besuch des Theoriekurses und 12 Fahrlektionen Praxis im Auto. Im Anschluss erhältst du eine Bestätigung fürs Verkehrsamt, mit dem du dann um deine L17-Bewilligung ansuchst. Ab dem Erhalt deines Bescheids kannst du so viel du möchtest privat fahren (mindestens 3000km, über die du ein Fahrtenprotokoll führen musst, Kennzeichnung des Autos mit L17-Tafeln - in der Fahrschule erhältlich). Nach je 1000km findet in der Fahrschule eine Überprüfungsfahrt statt und schließlich auch noch eine Überlandfahrt mit Prüfungsvorbereitung. Nach Abschluss des Kurses kannst du zur theoretischen Prüfung antreten. Ab dem Tag des 17. Geburtstags und nach Abschluss aller Ausbildungsteile kannst du dann zur praktischen Prüfung antreten.
Ab dann kannst du so wie jeder andere alleine mit dem Auto herumfahren, aber natürlich mit viel mehr Praxis und Erfahrung als andere Führerscheinneulinge!
Beachte: Die Lenkberechtigung gilt vor dem 18. Geburtstag derzeit nur in Österreich, Deutschland, England, Nordirland und Dänemark.
Hinweis: Die Klasse L17 unterliegt der Mehrphasenausbildung.
Denke daran: ALLES ist nur 18 Monate gültig!!!
Fahrschulausbildung | Privatausbildung | Erläuterungen |
Grundschulung:
1) Bekanntmachen mit dem Fahrzeug (Vorschulung) 2) Anfahren, Bremsen, Schalten, Lenken,.... (Grundschulung) 3) Hintereinanderfahren, Kreuzungen, Kurven, Blicktechniken (Hauptschulung)
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mit Fahrschulbestätigung, ärztlichem Attest sowie den diversen Antragsformularen am Verkehrsamt anmelden. Nach Erhalt des nötigen Bescheids: erste 1000 km mit dem Begleiter fahren. Fahrtenprotokoll führen, die 1000km-Abschnitte bitte deutlich kennzeichnen. | ||
1. begleitende Schulung (mit Privatauto): 50min Fahren + anschließende Nachbesprechung: Fahrlehrer, Bewerber und Begleiter analysieren in entspannter Atmosphäre Vorkommnisse und besprechen Gefahren, Konsequenzen, Erkenntnisse und Vorsätze. |
Das unterschriebene Fahrtenprotokoll, das Bestätigungsprotokoll sowie die Versicherungsbestätigung bitte in die Fahrschule mitbringen! Das Bestätigungsprotokoll bleibt nach der ersten begleitenden Schulung in der Fahrschule | |
Zweite 1000 km üben mit dem Begleiter, Fahrtenprotokoll führen | ||
2. begleitende Schulung (mit Privatauto): 50min Fahren + anschließende Nachbesprechung: Fahrlehrer, Bewerber und Begleiter analysieren in entspannter Atmosphäre Vorkommnisse und besprechen Gefahren, Konsequenzen, Erkenntnisse und Vorsätze. |
Das unterschriebene Fahrtenprotokoll bitte in die Fahrschule mitbringen | |
Dritte 1000 km üben mit dem Begleiter, Fahrtenprotokoll führen | ||
Perfektionsschulung (mit Fahrschulauto):
Fahrlehrer und Bewerber analysieren Vorkommnisse und besprechen Gefahren, Konsequenzen, Erkenntnisse und Vorsätze.
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Das unterschriebene Fahrtenprotokoll bitte in der Fahrschule abgeben, wir leiten es an das Verkehrsamt weiter. | |
praktische Fahrprüfung: ab vollendetem 17. Lebensjahr |
Die Ausbildungteile sind jeweils 18 Monate gültig.
Kombination mit Klasse möglich!